inhaltliche Verantwortung : Fischereiverein Altes Amt Stickhausen
Pflanzenhandel Hesse
hier erhalten Sie :
- Fischereierlaubnisscheine vom Fischereiverein "Altes Amt Stickhausen"
- Angelköder und Lockfutter
- Zubehör: Ruten, Rollen, Kescher, Schnur, Haken, Gewichte, Posen, Blei, Vorfächer etc.
Hinweis:
Die Fischereierlaubnis und Angelköder können Sie auch abends und an Sonn - und Feiertagen
nach telefonischer Absprache erhalten.
www.pflanzenhandel-hesse.de
Dorfstr. 1
26847 Detern
Tel.: 04957/8988929
jann.hesse@ewetel.net
Ausnahmegenehmigung nach § 6 Binnenfischereiordnung vom 06.07.1989 ( Neiders. GVBI.S.289 ) zum Fang von untermaßiger Welse im Rahmen von Hegemaßnahmen.
Mit der Genehmigung vom 04. Februar 2015, durch das Dezernat - Fischkundlicher Dienst gilt im Leda - Jümme - Einzuggebiet das gesetzliche Mindestmaß ( 50 cm ) beim Wels nicht mehr.
Das bedeutet, dass alle Welse die im Einzuggebiet von Leda und Jümme gefangen werden,
zu entnehmen sind !! Gefangene Welse, egal welcher Größe dürfen auf Grund dieser Genehmigung nicht wieder zurückgesetzt werden.
Damit die Zahl der gefangenen Welse dokumentiert werden kann, ist jeder Angler verpflichtet die Welsfänge unter Angabe von Gewässer und Länge in drr Fangmeldung festzuhalten und dem Verein bis spätestens 31.Dezember durch Abgabe der Fangmeldung mitzuteilen.
Strafgeldkatalog ( Fischereiverein Altes Amt Stickhausen )
1.) Das Fischen in einem vom Verein gesperrten Gewässer 50,00 € ***
2.) Nicht ordnungsgemäße Kennzeichnung der eingesetzten Reusen u. Körbe. Je Fanggerät 20,00 €
3.). Unzulängliche Beaufsichtigung des Fanggerätes durch den Angler ( außerhalb von Sicht u. Rufweite ) 20,00 €
4.) Der Verkauf von gefangenen Fischen 25,00 € ***
5.) Das Überschreiten der vier zugelassenen Fanggeräte im Wasser, pro Fanggerät 30,00 € ***
6.) Der Gebrauch von Drahtreusen und Drahtkörben. ( Vorstandsentscheidung )
7.) Beschädigung und Verunreinigung der Ufer und Böschungen, das Graben nach Würmern
an Böschungen und Deichen 25,00 € ***
8.) Das Befahren von Deichanlagen , Wiesen, Äckern oder anderen nichtöffentlichen Flächen o. Wegen. 100,00 € ***
9.) Mitgeführte Hunde am Gewässer frei laufen lassen 20,00 €
10.) Angeln von verschmutzten Angelstellen 25,00 €
11.) Nichtbeachten der vereinseigenen Mindestmaße ( je untermaßiger Fisch ) 10,00 €
12.) Das Verwenden von Edelfischen als Köder 25,00 €
13.) Das Verletzen der vereinseigenen Schonzeiten. 50,00 €
14.) Das Nichtabgeben der Fangliste. <<< NEU >>> 20,00 €
15.) Die Nichtbeachtung der Fangbeschränkung , pro Fisch 25,00 ***
16.) Die Verweigerung, bei Kontrollen Fang , Geräte oder papiere vorzuzeigen. 50,00 ***
17.) Entzünden eines Lagerfeueres 50,00 ***
18.) Nicht waid - bzw. fischgerechtes Angeln u. Fischen (Vorstandsentscheid. ggf. Anzeige )
19.) Nichtmitführen der notwendigen Ausweis - u. Berechtigungspapiere 10,00 €
20.) Fischen ohne gültige Fischereierlaubnis ( Anzeige + Polizeibenachrichtigung oder Aufnahme in die MItgliedschaft unseres Vereins )
21.) Nichtbefolgen der Anweisungen der Fischereiaufseher ( Entscheidung durch Vorstand oder Ehrenrat )
22.). Das Liegenlassen von gefangenen Fischen am Wasser 25,00 ***
<<< NEU >>> Bei einem Vergehen mit *** gekennzeichneten Stellen, wird zusätzlich die Fischereierlaubnis sofort am Wasser für die Dauer von vier Wochen eingezogen.
Für Angler ist das Betreten der rot schraffierten Wiesenfläche am Terwisch Ost im Zeitraum von 22:00 abends bis 05:00 Uhr morgens ganzjährig verboten!
Glasaal - Aufstieg
Haltet bitte beim Angeln in unseren Fliessgewässern eure Augen auf und meldet uns eure Beobachtungen von Glasaalen, die aufsteigen.
Macht bitte wenn möglich ein Foto und meldet sofort, wo ihr die Glasaale gesichtet habt an den Vorstand.
Deterner Str. 3. 26849 Filsum. Tel.: 04957 / 8988949